Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05   

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https://dejure.org/2005,6519
OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05 (https://dejure.org/2005,6519)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 (https://dejure.org/2005,6519)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 10 W 2/05 (https://dejure.org/2005,6519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion der Existenz einer nichtexistenten Partei zur Verteidigung gegen eine gegen sie gerichtete Klage

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 3 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269; ZPO § 296 Abs. 3 Satz 3
    Fiktion der Existenz einer bei Klagezustellung verstorbenen Partei für Kostenantrag nach Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenantrag bei Mandierung für verstorbene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05
    Mandiert sich für eine im Zeitpunkt der Klagzustellung bereits verstorbene beklagte Partei ein Rechtsanwalt mit dem Antrag, die Klage als unzulässig abzuweisen, so ist für den kostenantrag nach anschließender Klagrücknahme die Existenz dieser Partei zu fingieren (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.05.04 - XII ZB 226/03, NJW_RR 2004, 1505).

    Das Landgericht hat im angefochtenen Beschluss mit Recht aus dem Beschluss des BGH vom 12.05.2004 (NJW-RR 2004, 1505) den Schluss gezogen, dass der Kostenantrag des Rechtsanwalts Dr. S. zulässig und begründet war.

  • BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05

    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

    aa) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gilt die im Prozess fingierte begrenzte Parteifähigkeit der nicht existenten Partei auch für das sich anschließende Kostenfestsetzungsverfahren und berechtigt die nicht existente Partei, einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen; dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Hamburg MDR 1976, 845; SchlHOLG JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 - Juris; KG AnwBl. BE 1995 300 (LS); OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLGR Stuttgart 2005, 525).
  • OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04

    Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit;

    Von einer landwirtschaftlichen Besitzung kann nur dann gesprochen werden, wenn und solange über den Bestand einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke hinaus noch eine wirtschaftliche Betriebseinheit vorhanden ist oder jedenfalls ohne weiteres hergestellt werden kann (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312; 1999, 311; 2003, 353, 354; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; OLG Oldenburg AgrarR 1999, 310; st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümer, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine gewisse Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170; 2000, 45, 46; Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09

    Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft

    st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen AgrarR 1999, 310.10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05, 10 W 47/07).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümers, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170.2000, 45, 46. Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • OLG Oldenburg, 24.04.2009 - 1 U 110/08

    Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs; Haftung des Rechtsanwalts

    st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen AgrarR 1999, 310.10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümers, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170.2000, 45, 46. Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 24 W 27/08

    Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Kostenfestsetzung durch eine nicht

    Dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505 [1506]; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; OLG Schleswig, JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.8.1978 - 13 W 122/78, juris; KG, BerlAnwBl 1995, 300 L; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2002, 259; OLG Stuttgart, OLG-Report 2005, 525).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09

    Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der

    Verteidigt sich die nicht existente Partei dagegen mit ihrer fehlenden Existenz und ist dies einziger Streitpunkt, werden Kosten zu ihren Gunsten festgesetzt (BGH, Beschluss vom 27.09.2007, VII ZB 23/07, NZG 2008, 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005, 10 W 2/05, OLGR Stuttgart 2005, 525; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. Rn. 11 vor § 50).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11

    Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung

    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525; Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

    Bei einer Klage gegen eine nichtexistente Partei, wenn dies bemerkt, aber die Klage nicht zurückgenommen wird, hat ein die Klage abweisendes Urteil mit einer Kostenentscheidung gegen den Kläger zu ergehen, damit die natürliche oder juristische Person, für die im Prozess die Nichtexistenz geltend gemacht wurde, ihre Kostenforderungen in das Festsetzungsverfahren einbringen kann (allg. Meinung: BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 -, Rn 45, NJW 2008, 528 m.w.N.; RG, Urteil vom 17.5.1892 - II 77/92 -, RGZ 29, 408 (410 f.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 - OLGR Stuttgart 2005, 525; Zöller/Herget, a.a.O., Rn 2 zu § 91).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6334
OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1) (https://dejure.org/2005,6334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1) (https://dejure.org/2005,6334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 2005 - I-3 Wx 323/04 (1) (https://dejure.org/2005,6334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einfluss der Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch auf das Stimmrecht des Wohnungseigentümers; Berechtigung des Nießbrauchers zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Berechtigung des Nießbrauchers und früheren Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Keine Rechte des Nießbrauchers anstelle des Eigentümers hinsichtlich Verfahrensrechte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Der Senat hat mit Beschluss vom 8. März 2005 die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen sei, der vorlegende Senat sich jedoch durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 1. April 1987 - 24 W 3131/86 - (OLGZ 1987, 417) gehindert sehe, entsprechend zu beschließen.

    Lediglich das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) hält sowohl den Wohnungseigentümer als auch den Nießbraucher für berechtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer anzufechten, wobei diese Rechtsprechung nach Auffassung des Senats zu Recht auf Kritik gestoßen ist (Suilmann a.a.O. mit Nachweisen).

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Denn die Abrechnungsforderung ist erst durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer und damit zu einem Zeitpunkt entstanden (vgl. § 28 Abs. 5 WEG; BGHZ 104, 197; Weitnauer-Gottschalg, WEG 9. Auflage 2005 § 28 Rdz. 5), zu dem die Beteiligte zu 1 schon längst nicht mehr Eigentümerin war.
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Der Bundesgerichtshof hat am 7. März 2002 - V ZB 24/01 - (NZM 2002, 450) entschieden, dass die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch das Stimmrecht des Wohnungseigentümers (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) unberührt lässt und dasselbe auch hinsichtlich einzelner Beschlussgegenstände nicht auf den Nießbraucher übergeht.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Insbesondere führe die "Kaltwasserentscheidung" des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2003 (ZMR 2003, 937 nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    Folgerichtig steht dem Nießbraucher weder ein Stimmrecht in der Versammlung der Wohnungseigentümer noch die Befugnis zur Anfechtung gefasster Beschlüsse zu (BayObLG, ZMR 1998, 708, 710; OLG Düsseldorf, WuM 2005, 668 f.; LG Hamburg, ZMR 2013, 836 mwN); auch § 43 Nr. 4 WEG ist nicht einschlägig (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01, BGHZ 150, 109, 114 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4640
OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04 (https://dejure.org/2004,4640)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2004 - 13 U 113/04 (https://dejure.org/2004,4640)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 13 U 113/04 (https://dejure.org/2004,4640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnung: Recht des schwachen Insolvenzverwalters zur Anfechtung der von ihm als vorläufiger Insolvenzverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anfechtung eigener Rechtshandlungen als vorläufiger Insolvenzverwalter durch den "schwachen" Insolvenzverwalter; Schutzwürdiges Vertrauen eines Gläubigers auf den Bestand der Rechtshandlung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eigener Rechtshandlungen als vorläufiger Insolvenzverwalter durch den "schwachen" Insolvenzverwalter; Schutzwürdiges Vertrauen eines Gläubigers auf den Bestand der Rechtshandlung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Sog. Schwachen Vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO § 132 Abs. 1 Nr. 2
    Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Anfechtung von Rechtshandlungen als "schwacher" Verwalter

  • Judicialis

    InsO § 132 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    InsO § 132 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Möglichkeit der Anfechtung eigener Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei Nachteil des Gläubigers aufgrund enttäuschten Vertrauens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
    Dann kann der Insolvenzverwalter seine Rechtshandlung als vorläufiger Insolvenzverwalter regelmäßig anfechten (vgl. BGH ZIB 1983, 191, 192 - Kirchhoff, ZinsO 2000, 297; BGH, NJW 1992, 2483; BGH, NJW 2003, 1865, Kirchhoff in MüKo, § 129 Rdnr. 46; Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 129 Rdnr. 30 m. w. N.).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
    Dann kann der Insolvenzverwalter seine Rechtshandlung als vorläufiger Insolvenzverwalter regelmäßig anfechten (vgl. BGH ZIB 1983, 191, 192 - Kirchhoff, ZinsO 2000, 297; BGH, NJW 1992, 2483; BGH, NJW 2003, 1865, Kirchhoff in MüKo, § 129 Rdnr. 46; Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 129 Rdnr. 30 m. w. N.).
  • OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
    Dieses Verständnis des Senates ist bereits die Grundlage der Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 13 U 56/02 OLG Celle .
  • LG Hannover, 02.04.2004 - 1 O 146/03

    Anspruch auf Rückgewähr eines gezahlten Kaufpreises bei Einwand von Treu und

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. April 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover - 1 0 146/03 - geändert.
  • AG Hamburg-St. Georg, 06.05.2005 - 913 C 484/04
    Sie vertritt - u.a. unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Celle vom 21.10.2004 ( NZI 2005, 38 f. [OLG Celle 21.10.2004 - 13 U 113/04] ) und des BGH vom 09.12.2004 ( Az.: IX ZR 108/04 ) - die Auffassung, dem Kläger stünde ein Recht zur Insolvenzanfechtung schon deshalb nicht zu, weil er selbst in seiner Funktion als "starker" Insolvenzverwalter und nicht die Gemeinschuldnerin die in Rede stehenden Zahlungen veranlasst habe.
  • AG Bielefeld, 05.01.2005 - 15 C 779/04
    Rechtshandlungen des verwaltungs- und verfügungsbefugten vorläufigen Insolvenzverwalters (s.g. "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter) sind zwar grundsätzlich nicht anfechtbar nach den §§ 129 ff. Insolvenzordnung (OLG Celle, NZI 2003, 95, 96; OLG Celle, Urteil vom 21.4.2004, 13 U 113/04; Kirchhoff in Münchener Kommentar Insolvenzordnung 2002, § 129 Randnr. 45).
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Rechtsprechung
   KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9160
KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04 (https://dejure.org/2005,9160)
KG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 12 W 54/04 (https://dejure.org/2005,9160)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 12 W 54/04 (https://dejure.org/2005,9160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zusage von Fördermitteln durch eine GmbH; Unterfallen der Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Vergabe von Förderleistungen im Auftrag des Bundes bzw. des Landes

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17 a Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GVG § 13 § 17a Abs. 3
    Rechtsweg für den Rückforderungsanspruch eines Bundeslandes bei Auszahlung von Fördermitteln durch eine von ihm gegründete GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 512
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
    Das Landgericht hat deshalb die durch das Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Rechtswegzuweisung in Fällen des Handelns von juristischen Personen des Privatrechts völlig zutreffend angewandt und insbesondere auch an den einschlägigen Entscheidungen, den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März und 29. Mai 1990, NVwZ 1990, 754 und NVwZ 1991, 59, ausgerichtet.

    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 ; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt ist, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.".

    In dem vom Landgericht zitierten Beschluss vom 6. März 1990, NVwZ 1990, 754, hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere hervorgehoben:.

  • BVerwG, 14.03.1969 - VII C 37.67
    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 ; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt ist, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.".

    "Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um eine vom Staat gegründete und/oder beherrschte Einrichtung handelt und der Staat durch sie Leistungen an den Bürger erbringt (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735 und Senatsbeschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - DVBl. 1990, 154).".

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
    "Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um eine vom Staat gegründete und/oder beherrschte Einrichtung handelt und der Staat durch sie Leistungen an den Bürger erbringt (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735 und Senatsbeschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - DVBl. 1990, 154).".
  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
    Das Landgericht hat deshalb die durch das Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Rechtswegzuweisung in Fällen des Handelns von juristischen Personen des Privatrechts völlig zutreffend angewandt und insbesondere auch an den einschlägigen Entscheidungen, den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März und 29. Mai 1990, NVwZ 1990, 754 und NVwZ 1991, 59, ausgerichtet.
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79

    Entscheidungen einer Züchtervereinigung - Unzulässigkeit des

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 ; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt ist, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.".
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Rechtsprechung
   KG, 29.03.2005 - 8 W 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10260
KG, 29.03.2005 - 8 W 20/05 (https://dejure.org/2005,10260)
KG, Entscheidung vom 29.03.2005 - 8 W 20/05 (https://dejure.org/2005,10260)
KG, Entscheidung vom 29. März 2005 - 8 W 20/05 (https://dejure.org/2005,10260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung bei Streit über die Räumung eines Grundstücks nach Beendigung eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 § 68 Abs. 1
    Streitwert bei Rechtsstreit über Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2009 - 8 W 348/09

    Streitwert einer Klage auf Abschluss eines Mietvertrages

    Dabei ist die Nettomiete (ohne Nebenkostenvorauszahlung) unter Hinzurechnung der nach dem Antrag des Klägers vertraglich zu vereinbarenden Mehrwertsteuer zugrunde zu legen (vgl. zu § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG: KG KGR Berlin 2005, 525 f. Rdnr. 3, zit. nach juris; Schneider/Herget, a. a. O., Rdnr. 3535).
  • KG, 08.06.2005 - 12 W 26/05

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Räumungsklage

    Das Nettogrundentgelt umfasst aber auch die vertraglich vereinbarte Mehrwertsteuer (Kammergericht, Beschluss vom 29. März 2005 - 8 W 20/05; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 Rz. 25, m.w.N.).
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